Freisprechanlage

Seit 2001 besteht das Verbot beim Autofahren zu telefonieren, trotzdem sind im vergangenen Jar laut ADAC ca. 400 000 Autofahrer dabei ertappt worden.

Wer gegen den § 34 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung verstößt,, wird mit einem Bußgeld von € 40,- belegt und bekommt außerdem noch einen Punkt in Flensburg. §34Abs1a besagt nämlich, dass Autofahrer während der Fahrt kein Telefon benutzen dürfen, wenn sie es dafür in die Hand nehmen müssen. Das Telefonieren ist nur erlaubt, wenn sich das Handy in einer Halterung befindet, die einzige Handlung die der Benutzer während der Fahrt vornehmen darf, ist den Ein- und Aus-Schalter am Handy zu betätigen.

Abgesehen davon, dass es ärgerlich und teuer ist, wenn man die Strafe und den Punkt kassiert, besteht auch noch eine erhöhte Unfallgefahr, durch das Telefonieren während der Fahrt.

Freisprechanlage im Auto

Es empfiehlt sich daher eine Freisprechanlage für Handys anzuschaffen, denn damit kann man telefonieren, ohne die Hände zu benutzen, der Ton kommt hier, je nach Modell, entweder über den Lautsprecher des Autos, oder über Kopfhörer.

Hier bieten sich generell zwei Varianten von Freisprechanlagen für Handys an, einmal die im Auto festeingebaute, die es für jedes Handymodell gibt, oder man entscheidet sich für ein Headset mit Kabelverbindung, oder drahtlos über Bluetooth. Bei der festeingebauten Variante befindet sich die Halterung üfr das Handy am Armaturenbrett und das Mikrofon ist entweder am Spiegel befestigt, oder hinter der Sonnenblende.

Fazit: die Verwendung einer Freisprechanlage für Handys bietet die Möglichkeit, legal und gefahrlos zu telefonieren und spart Geld und Ärger.